wbb.VulcaN-Biker (https://wbb.vn-biker.de/wbb2/index.php)
- VN-Biker Technik Foren (https://wbb.vn-biker.de/wbb2/board.php?boardid=16)
-- VulcaN Technik Light (https://wbb.vn-biker.de/wbb2/board.php?boardid=31)
--- (VN Drifter) Auspuff VN 1500 Drifter (https://wbb.vn-biker.de/wbb2/thread.php?threadid=38279)


Geschrieben von Baal am 26.07.2019 um 12:31:

  Auspuff VN 1500 Drifter

So , da ich ja nun dabei bin meine Dicke zu restaurieren frage ich mich ob es denn überhaupt noch Aftermarket Auspuffsysteme gibt die zugelassen sind . der V&H Puff der jetzt drauf ist ist ja nicht legal und der Originale ist … naja irgendwie langweilig ...



Geschrieben von Puschel am 26.07.2019 um 12:39:

 

Wenn deine eingetragene Phonzahl überschritten wird ist alles illegal.

No Risk no fun Alles Easy

Egal ob eingetragen oder nicht, die trachtentruppe macht
Messung.mengelkarte wenn du Glück hast, stilllegung vor Ort
Wenn du Pech hast.



Geschrieben von Baal am 26.07.2019 um 12:42:

 

Deswegen ja die Frage nach was erlaubtem . Der V&H hat genau OL db … das sagt jedenfalls mein Meßgerät Cool Dancer



Geschrieben von Puschel am 26.07.2019 um 12:56:

 

Wat willse dann mit wat anderem, lohnt nich.

Man hört so oder so nix Bin Fertig



Geschrieben von Baal am 26.07.2019 um 13:12:

 

Ich glaub auch das mir beim letzten Umzug der Sammler abhanden gekommen ist
und ich dachte mit nem anderen Auspuff komm ich um das Ding rum .



Geschrieben von Abbygale am 26.07.2019 um 13:30:

 

Ich hab ja keine ahnung wie viel Aufwand du da betreiben willst aber ein Krümmer ist ja schnell gebaut mit etwas Ahnung vom schweißen und Zugang zu einem passenden Schweißgerät...

... Dann ein paar Endschalldämpfer von ner Kawasaki besorgt um die E-Nummern draufzuhaben und die etwas modifiziert und angebaut...


Das wäre ein Weg um den Sammler weiterhin arbeitslos zu machen... der aber dein Problem nicht löst denn entweder fährst du regelkonform von der Lautstärke und bist beruhigt oder du fährst halt zu laut und musst die Konsequenzen tragen...

Einen anderen Weg gibt es nun mal nicht und den gab es auch nch nie und es wird ihn auch nicht geben!

Selbst wenn du mit diesen verstellbaren Klappenauspuffanlagen unterwegs bist wirst du Probleme kriegen sobald die Rennleitung denkt, dass du sie offen gefahren bis... Dann darfst du zwar weiterfahren aber ne Anzeige kriegst du trotzdem.

Und mal ganz ehrlich, die Anlagen von Jekyll und Hyde etc sind vom Anschaffungspreis so teuer wie das ganze Motorrad noch Wert ist...

Letzendlich wirst du wohl eine Lösung für dein Problem nur mit dir selbst finden... Entweder sozialverträglich und gesetzeskonform oder scheiß drauf und evtl Stress mit der Rennleitung.

Unnd übrigens... alles was lauter ist als eingetragen gibt immer Stress... Selbst wenn deine Originalanlage verbaut wäre und die durch Alterung und Abnutzung lauter geworden wäre köönntest du dich nicht herausreden und würdest Probleme kriegen, da der Fahrer und Halter vernatwortlich ist für die jdederzeitige Einhaltung der Grenzwerte... sei es nun Abgase oder Geräuschpegel etc...



Geschrieben von Blochi am 26.07.2019 um 13:31:

 

Miller Universaltöpfe kannste dranbasteln. Die hamm auch TÜV und sind schön leise.
Mit Racing Absorbern klingen sie besser, sind aber nimmer zugelassen



Geschrieben von Abbygale am 26.07.2019 um 13:40:

 

Na ja... ob Universaltöpfe "Tüv" haben wage ich zu bezweifeln!


Die sind dann normalerweise für einige wenige Bikes geprüft worden und haben dafür dann die E-Nummer bekommen.... werden dann aber fälschlicherweise als Universal verkauft!

... wenn dann gerade das Bike dabei wäre, dann wäre das schon ein Zufall... aber möglich!

Trotzdem kann nicht jede Tröte die ne E-Nummer hat ans Bike geschraubt werden...


... das ist übrigens von der Rennleitung beim KBA online abrufbar für welche Fahrzeuge die E-Zulassung gilt.... nur mal so als kleiner Hinweis!

Dann müssen die grad bei älteren Modellen schon auch von den Gegendruckwertene etc stimmen... Sonst fängt die Kiste vielleicht an zu heiß zu verbrennen, kriegt Fehlzündungen ider verschluckt sich, Leistung geht verloren etc... Es ist leider nicht damit getan einfach nur n anderen Auspuff anzubauen...



Geschrieben von Blochi am 26.07.2019 um 14:43:

 

Natürlich hast Du recht Abby.
Aber unsere Kawas sind in der Freigabeliste drin.
Das habe ich vergessen zu erwähnen



Geschrieben von SU-Biker am 26.07.2019 um 14:49:

 

Zitat:
Original wurde von Abbygale, am 26. Juli 2019; 13:30 Uhr gepostet

..... Selbst wenn deine Originalanlage verbaut wäre und die durch Alterung und Abnutzung lauter geworden wäre köönntest du dich nicht herausreden und würdest Probleme kriegen, da der Fahrer und Halter vernatwortlich ist für die jdederzeitige Einhaltung der Grenzwerte... sei es nun Abgase oder Geräuschpegel etc...


Ähh ?!?
Das bedeutet das ich vor jeder Ausfahrt erstmal ein Phon-Meter zur Rate ziehen muss, ob ich überhaupt (noch) fahren darf?
Mal ganz davon abgesehen das ich so ein Meßgerät überhaupt nicht besitze.



Geschrieben von Abbygale am 26.07.2019 um 16:34:

 

SU-Biker... so progressiv deine Aussage ist und wohl eher geäußert um das Ganze in die Absurdität zu verlagern aber so ist es eigentlich schon!

Natürlich verändert sich der Geräuschpegel nicht so abrupt wenn keine Teile während der Fahrt abfallen... Aber ein Schalldämpfer altert natürlich auch und die Prallbleche, Lochbleche und Füllstofe zersetzen sich oder korrodieren... und irgendwann erfüllt der Schalldämpfer die Funktion nicht mehr in ausreichendem Maße und stellt rechtlich einen Mangel dar der behoben werden muss wenn das Kraftfahrzeug weiterhin betrieben werden soll.

Eine stetige und deutliche Veränderung der Lautstärke dürfte aber einem regelmäßigen Fahrer auffallen...

Hier mal die gesetzliche Grundlage und einige rechtliche Folgen etc:

StVZO § 49 (4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.



Geschrieben von Baal am 26.07.2019 um 20:26:

 

Na gut … wird es wohl darauf hinauslaufen nen Bypass als Sammlerersatz zu schweißen und dann mal mit nem Messgerät zu schauen was Rauskommt .
Geräte sind soweit vorhanden , und Freunde die echt gut schweißen können auch …
Ausserdem steht bei mir die max db auf dem Typenschild eingeschlagen … frei zugänglich am Rahmen .

Wollte eigentlich auch nur wissen ob es eine andere Anlage für das Mopped gibt mit ner legalen Lautstärke .
Die V&H war schon ein wenig anstrengend wenn an den benachbarten Autos beim Anlassen immer die Alarmanlagen angesprungen sind Hau mich wech

Aber jetzt muss ich eh erstmal warten bis die neue Spritpumpe da ist , sonst geht da nämlich gaaarnix.



Geschrieben von SU-Biker am 29.07.2019 um 09:07:

 

@Abbygale
Du hast meine Intention des Beitrages sehr gut erkannt. Zwinker
Danke für deine ausführliche und fundierte Informationen. Supi


Forensoftware von WoltLab GmbH