Also...
... eine Unterbringung eines zweiten Sitzes ist nur rahmenfest erlaubt, d.h. entferst du jetzt den Rahmen um einen Bobber zu fertigen dann kann eine Unterbringung des zweiten Sitzes nicht mehr zulassungskonform erfolgen und die Austragung ist somit obligatorisch um eine Zulassung für das Fahrzeug neu zu erwerben.
Rechtlich erlischt ja die Betriebserlaubnis wenn am Rahmen gesägt, geschweißt oder sonstige Änderungen vorgenommen werden. Diese kann nur durch Begutachtung und Eintragung in die Fahrzeugpaoiere wiedererlangt werden.
Zudem müssen die hinteren Fußrasten und Haltegriffe etc entfernt werden...
Auf einem mitschwingen Heckfender darf kein Soziussitz angebracht werden und somit gibt es auf dem Fahrzeug keinen zweiten Sitzplatz und die Fahrzeugpapiere und Zulassung müssen an die reelen Gegenheiten des Fahrzeugs angepasst werden
Auch bei einem dauerhaften Umbau auf Einzelsitz ohne Rahmenänderung ist unter Umständen sogar die Austragung des zweiten Sitzplatzes rechtlich vorgeschrieben. Aber das würde jetzt hier den Rahmen sprengen.
Bislang habe ich nur bei einem Fahrzeugumbau zum Bobber mit Rahmenänderung den Soziusplatzeintragungstechnisch erhalten können was einen ziemlichen Aufwand und Papierkrieg bedeutet hat. War auch nur möglich weil der Rahmen noch eine aureichende Befestigung für den Hilfsrahmen aufgewiesen hat. Bilder hänge ich mal an. ;-)
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